Marc Steiner
Bald 5 Jahre nach Inkkrafttreten des neuen Beschaffungsrechts: Ein Blick zurück und einer nach vorne
Nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts war in der Szene strittig, ob in der Vergaberechtsreform ein Paradigmenwechsel zu sehen ist oder nicht. Die Arbeitshypothese des Referenten lautet: Die Summe von neuem Vergaberecht, Klimagesetz, Stromgesetz und Kreislaufwirtschaftsvorlage ergibt auf jeden Fall einen Paradigmenwechsel. Ausserdem kann festgestellt werden, dass es zwar zwischen dem Verwaltungsgericht Aargau und dem Bundesverwaltungsgericht im Detail Nuancen gibt, die Rechtsprechung sich insgesamt aber die Denke des Gesetzgebers zu eigen gemacht hat. Das bedeutet, dass das Anreizsystem so ist, dass die Vergabestellen nicht gefühlt der Wand entlang schleichen müssen, wenn es darum geht, von Ermessensspielräumen Gebrauch zu machen. Schliesslich soll die Frage gestellt werden, wie – obwohl die Reform in den meisten Bereichen nur Möglichkeiten eröffnet und nicht zwingende Vorgaben macht – ein gewisser Druck erzeugt werden kann, dass – wie vom Gesetzgeber intendiert – eine echte Transformation stattfindet.