Daniel Lucien Bühr

ESG und Unternehmensstrafrecht – Hammer und Amboss?

Nachhaltigkeitspflichten gelten für alle Unternehmen. Werden die Pflichten nicht erfüllt, drohen öffentliche Kritik und Reputationsverlust sowie Untersuchungen, Klagen und Strafen.

Mit Blick auf strafrechtliche Risiken stehen Unternehmen vor einer schier unlösbaren Aufgabe: Zusätzlich zum eigenen Unternehmen müssen globale Lieferketten überwacht und Risiken zeitnah bewältigt werden. Für die Zero-Tolerance im Bereich von Umwelt, Soziales und Governance steht oft Zero-Budget zur Verfügung. Was muss und kann realistischerweise getan werden, um alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren zur Vermeidung von ESG-Straftaten zu treffen und die Chancen nachhaltiger Geschäftstätigkeit zu nutzen?

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