Peter Szabó

Flexibilität vs. Kontrolle: AVV für Standardsoftware

Das Datenschutzrecht verlangt beim Outsourcing die Absicherung der Bearbeitung von Personendaten mittels AVV. Bei Standardsoftware können allzu starr formulierte AVV zu Problemen führen, wenn neue Funktionen, Sicherheitsupdates und insbesondere neue Unterauftragsbearbeiter eingeführt werden sollen. Unternehmen wünschen sich bei der Weiterentwicklung ihrer Software Flexibilität, welche im Spannungsfeld mit dem Kontrollanspruch des Gesetzgebers für Verantwortliche stehen kann. Peter Szabó möchte anhand der Standardsoftware Threema Work seiner Arbeitgeberin aufzeigen, wie AVV flexibel gestaltet werden können, ohne dass sich Verantwortliche vor Kontrollverlust fürchten müssen.