Prof. Astrid Epiney

Die Bilateralen III: Weiterentwicklung der Schweiz–EU Beziehungen zwischen Integration und Autonomie

Die Schweiz pflegt sehr enge Beziehungen zur Europäischen Union, eine Verflechtung, welche durch weit über 100 Abkommen geregelt ist. Besonders bedeutsam ist die Teilnahme der Schweiz an Teilen des Binnenmarktes, welche durch verschiedene Abkommen der «Bilateralen I» seit 2022 gewährleistet ist. Die Abkommen sehen Mechanismen der Übernahme des Unionsrechts, unter Einschluss von Weiterentwicklungen, vor. Die «Bilateralen III» knüpfen an diese Mechanismen an und entwickeln sie durch die Verankerung des Grundsatzes der dynamischen Rechtsübernahme und die Streitbeilegung weiter. Daneben sind neue Abkommen geplant.

Astrid Epiney erörtert in einer Einführung die neuen institutionellen Elemente der «Bilateralen III», auch im Vergleich zum status quo, und geht auf die Implikationen der Neuerungen auf den Handlungsspielraum der Schweiz ein. Auf dem Panel werden ausgewählte weiterführende Fragen der Tragweite der «Bilateralen III» vertieft. Im Fokus stehen insbesondere die Auswirkungen der Teilübernahme der Unionsbürgerrichtlinie, die Implikationen des Streitbeilegungssystems für die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht, die Implikationen des Abkommenspakets für Bund und Kantone (unter Einbezug der innerstaatlichen Anpassungen) sowie allgemein die «Souveränität im Rahmen der Bilateralen III».