Georg Wohl

Krisenbewältigung durch gerichtliches Nachlassverfahren

Das gerichtliche Nachlassverfahren wurde 2014 umfassend revidiert und mit Inkrafttreten der Aktienrechtsrevision am 1. Januar 2023 nochmals verbessert. Seitdem ist die gerichtliche Sanierung fester Bestandteil des Werkzeugkastens für Insolvenz- und Restrukturierungsberater. Auch wenn statistisch betrachtet die Anzahl Nachlassverfahren im Vergleich zu Konkursverfahren gering erscheint, sind die Ergebnisse, welche im Rahmen von gerichtlichen Sanierungen erzielt werden, wirtschaftlich gesehen äusserst signifikant und volkswirtschaftlich von grossem Wert. Der Schaden für die Stakeholder (Gläubiger, Arbeitnehmer, Aktionäre Organe usw.) wird regelmässig spürbar vermindert. Die Anwendungsfälle des gerichtlichen Nachlassverfahrens sind indes sehr vielfältig und zuweilen komplex, was immer wieder dazu führt, dass Verfahren gar nicht, zu spät oder ohne durchdachte Strategie eingeleitet werden. In den letzten Jahren haben sich gewisse Fallgruppen und darauf abgestimmte Verfahrenstechniken herausgebildet, auf welche der Referent anhand von Praxisbeispielen eingehen wird.