Dr. Jürg Frick

Intercreditor-Verhältnisse in der Insolvenz

Unternehmen nutzen vermehrt verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung mit Fremdkapital. Dazu gehören auch Finanzierungen mit vor- und nachrangigen Instrumente. Die Rangordnung dieser Instrumente wird in der Insolvenz des finanzierten Unternehmens relevant. Dann stellt sich die Frage, inwieweit die unter den Gläubigern vereinbarte Rangordnung vom Insolvenzverwalter beachtet werden muss, wie Nachrangvereinbarungen Aussenwirkung verliehen werden kann, wie Stimmrechte und andere Gläubigerrechte in der Insolvenz zugeteilt werden und wie diese gesetzliche Zuteilung allenfalls vertraglich ergänzt oder abgeändert werden kann.

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