Dr. Kevin Hubacher

Die wirtschaftlich berechtigte Person – eine Auslegeordnung

Das neue Transparenzgesetz (TJPG) bezweckt, den Behörden einen raschen und zuverlässigen Zugang zu Informationen über die wirtschaftlich berechtigten Personen von juristischen Personen und Trusts zu verschaffen und damit die Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Sanktionsumgehung zu stärken. Das Referat zeigt auf, welche natürlichen Personen grundsätzlich als wirtschaftlich berechtigt qualifizieren, und nimmt anhand von vier Kontrollkategorien eine systematische Auslegeordnung vor: Kontrolle durch direkte Beteiligung, Kontrolle durch indirekte Beteiligung, Kontrolle auf andere Weise sowie Kontrolle durch Handeln in gemeinsamer Absprache. Dabei wird insbesondere darauf eingegangen, wie sich diese Kategorien zueinander verhalten und wann welche zur Anwendung gelangt.

Im Rahmen des Referats werden verschiedene Anwendungsfälle aus der Praxis vertieft besprochen. Zur Sprache kommen etwa mehrstufige und grenzüberschreitende Beteiligungsstrukturen, Aktionärbindungsverträge mit Stimmrechtsbindungen, sowie Treuhandstrukturen und deren Behandlung unter dem TJPG. Ziel ist es, den Teilnehmenden ein praxistaugliches Verständnis dafür zu vermitteln, wie die wirtschaftlich berechtigten Personen korrekt identifiziert werden können.

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