Prof. Dr. Daniel M. Häusermann
Das neue Transparenzgesetz: wer muss was tun, und bis wann?
Der Vortrag umreisst den Anwendungsbereich des neuen Gesetzes und skizziert danach, welchen Pflichten die Gesetzesadressaten unterliegen. So müssen Schweizer Gesellschaften und gewisse ausländische Rechtseinheiten ihre wirtschaftlich Berechtigten identifizieren und dem Transparenzregister melden. Zusätzlich treffen sie entsprechende Dokumentationspflichten.
Gesellschafter und die wirtschaftlich Berechtigten trifft eine Meldepflicht in Bezug auf die wirtschaftlich Berechtigten. Zusammen mit weiteren Drittpersonen müssen sie zudem an der Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten mitwirken und der Gesellschaft gegebenenfalls die erforderlichen Informationen und Belege übermitteln.
Des weiteren werden die komplexen, zeitlich abgestuften Übergangsfristen des TJPG erläutert.
Es bestehen komplexe, zeitlich abgestufte Übergangsfristen, nach welchen die Rechtseinheiten ab Inkrafttreten des Gesetzes zwischen drei und sechs Monaten Zeit haben, um ihren Meldepflichten nachzukommen. Falls der Handelsregistereintrag einer Rechtseinheit nach Inkrafttreten des Gesetzes geändert wird, hat die betroffene Rechtseinheit aber nur einen Monat Zeit (ab Änderung des Handelsregistereintrags), um die Meldepflicht zu erfüllen.