Silvio Riesen
Rechte und Pflichten gegenüber der Unfall-, Krankentaggeld- und Arbeitslosenversicherung
Eine Arbeitsunfähigkeit löst meist Versicherungsleistungen aus: Zunächst stehen Unfallversicherung oder Krankentaggeldversicherung im Zentrum – je nach Ursache der Arbeitsunfähigkeit. Kommt es in dieser Phase noch zum Jobverlust, können zusätzlich Ansprüche gegenüber der Arbeitslosenversicherung hinzutreten. Der Vortrag zeigt, welche Rechte und Pflichten arbeitsunfähige Personen gegenüber den beteiligten Versicherungen haben, wie sich Zuständigkeiten und Leistungen verschieben und wo die typischen Stolpersteine lauern.