Dr. Roy Garré
Rechtshilfe an Russland quo vadis?
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat auch im Bereich der Rechtshilfe Folgen gehabt. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat die Rechtshilfe mit Russland suspendiert und das Bundesstrafgericht ist zum Schluss gekommen, dass die Voraussetzungen für die Rechtshilfe nicht mehr gegeben sind. Es bleibt aber das Problem der schon vor dem Krieg gesperrten Vermögen. Mit Urteil vom 27.9.2023 hat das Bundesstrafgericht entschieden, eine Vermögenssperre von mehr als 8 Jahren sei nicht mehr verhältnismässig. Auf Beschwerde des BJ hin hat das Bundesgericht hingegen entschieden, dass Vermögenssperren trotz Suspendierung der Rechtshilfe aufrechtzuerhalten sind (BGE 150 IV 201). Aber wie lange noch?