Arbeitszeit und Absenzen
Die Anzahl und die Dauer der Krankheitsabsenzen im Arbeitsverhältnis weisen eine deutliche Zunahme auf. Gestiegene inhaltliche Anforderungen, übermässige Arbeitszeiten und familiäre oder andere private Verpflichtungen führen oft zu einer übermässigen Belastung. Auch Absenzen können Folge von Konflikten am Arbeitsplatz sein. Für Arbeitnehmende bedeutet Arbeitsunfähigkeit vielfach den Verlust der Arbeitsstelle. Für die Arbeitskollegen und Arbeitskolleginnen kommt es zu einem Mehraufwand. Die Arbeitgebenden sind verpflichtet, für die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften des Arbeitsgesetzes zu sorgen, im Rahmen der Fürsorgepflicht unzulässige Belastungen zu vermeiden und gesamthaft den Betriebsfrieden zu wahren.
An der Arbeitsrechtstagung 2024 ordnet ein ausgewiesenes Expertenteam einesteils ein, was als Arbeitszeit gilt und welche Grenzen einzuhalten sind, wie mit Ferien und Mehrstunden umzugehen ist sowie welche Besonderheiten bei Teilzeit und Arbeit auf Abruf gelten. Andernteils werden die zentralen Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit, die Schnittstelle zur Krankentaggeldversicherung und Spezialfällen bei den Sperrfristen erläutert. Der Haftung der Arbeitgebenden für krankheitsbedingte Gesundheitsschäden aufgrund übermässiger Belastung wird dabei besonderes Augenmerk geschenkt.
Unsere Referenten und Referentinnen werden am 13. Juni 2024 die Themen anhand von praxisrelevanten Konstellationen darlegen und Lösungsansätze aufzeigen, um Ihnen Klarheit zu verschaffen sowie Sicherheit zu vermitteln. Ziel ist, dass Sie mögliche Vorgehensweisen erfahren, mit welchen unnötige Konflikte vermieden und finanzielle Folgen vermindert werden können.