Schulthess Forum

Versicherungsrecht 2026

Bancassurance

Versicherungsrecht | Tagungen | Donnerstag, 26.02.2026

Versicherungsrechtliche Eckpfeiler einer erfolgreichen Kooperation

Bancassurance, verstanden als Kooperation zwischen Versicherungen und Banken, die jeweils als rechtlich und wirtschaftlich selbständige Finanzdienstleisterinnen agieren, hat sich in jüngerer Zeit wieder vermehrt als erfolgversprechendes Geschäftsmodell etabliert. Getragen wird dieser Trend von technologischen Innovationen und veränderten Marktanforderungen. Die verstärkte Zusammenarbeit der traditionell getrennt operierenden Branchen eröffnet neue Chancen für Synergien, Effizienzsteigerungen und Wachstum. Das diesjährige Schulthess Forum Versicherungsrecht widmet sich den zentralen versicherungsvertrags- und aufsichtsrechtlichen Fragestellungen, die sich beim Vertrieb von Versicherungsprodukten durch Banken stellen.

Ausgehend vom Begriff der Versicherung und des versicherungsnahen Geschäfts werden insbesondere dienstvertragliche Elemente im Versicherungsverhältnis, die Umsetzung der vorvertraglichen Informationspflichten nach Art. 3 VVG und Art. 45 VAG, Fragen zu möglichen Interessenkonflikten sowie die Zulässigkeit von Entschädigungsregelungen im Rahmen verschiedener Vertriebsmodelle – einschliesslich Kollektivversicherungen – erörtert. Zum Thema der Mehrfachvermittlung wird zudem die FINMA ihren Standpunkt darlegen.

Neben fachlichem Austausch bietet das Forum eine hervorragende Gelegenheit, Kolleginnen und Kollegen wiederzusehen und bestehende Netzwerke zu pflegen. Wir freuen uns auf einen erkenntnisreichen Tag mit spannenden Diskussionen und neuen Impulsen für die Praxis.

Ihr Vorteil

  • Aktuelle Themen mit hoher Praxisrelevanz
  • Namhafte Referierende
  • Fachlicher Austausch
  • Interessante Kontakte

Zielpublikum

  • Expertinnen und Experten aus der Banken- und Versicherungsindustrie
  • Versicherungsvermittler/innen
  • Anwälte und Anwältinnen im Bereich Versicherungsrecht/Haftpflichtrecht
  • Mitglieder von Regulierungs- und Aufsichtsbehörden

Kurzprogramm

  • Der Begriff der Versicherung und des versicherungsnahen Geschäfts
  • Dienstvertragliche Elemente im Versicherungsverhältnis
  • Vorvertragliche Informationspflicht des Versicherers in verschiedenen Vertragskonstellationen
  • Interessen- und Verteilkonflikte: Wenn es nicht für alle Versicherten reicht
  • Ein Thema – zwei Standpunkte : Mehrfachvermittlung
  • Kollektivversicherung
  • Rechtliche Herausforderungen bei Bancassurance aus Sicht einer Bank
  • Diskussionsrunde / Q&A

Detailprogramm öffnen

08:30 - 09:00 Registrierung und Begrüssungskaffee
09:0009:05

Begrüssung durch die Tagungsleitung

Dr. Clemens von Zedtwitz

09:0509:50
Referat

Der Begriff der Versicherung und des versicherungsnahen Geschäfts

  • Qualifikation als Versicherungsvertrag (z.B. Versicherungsvertrag vs. Bankgarantie)
  • Abgrenzung des versicherungsnahen Geschäfts vom versicherungsfremden Geschäft
  • Schnittstellen Versicherungs- und Bankgeschäft
  • Sektorspezifische Regulierung – same business same rules?

Dr. Tiffany Ender und Dr. Peter Hsu

09:5010:35
Referat

Dienstvertragliche Elemente im Versicherungsverhältnis

  • Unter welchen Voraussetzungen und in welchen Situationen kann das Verhältnis zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer auftragsrechtlichen oder werkvertraglichen Regeln unterstehen?
  • Trifft das Versicherungsunternehmen gegenüber dem Versicherungsnehmer eine Beratungspflicht? Und welche Pflichten haben die Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Fallführung bzw. der Abwicklung des Versicherungsfalls?
  • Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers?

Dr. Bernhard Stehle

10:35 - 11:00 Kaffeepause
11:0011:45
Referat

Vorvertragliche Informationspflicht des Versicherers in verschiedenen Vertragskonstellationen

Alexandra Bösch

11:4512:30
Referat

Interessen- und Verteilkonflikte: Wenn es nicht für alle Versicherten reicht

  • Was gilt, wenn die Versicherungslimite nicht zur Deckung aller Ansprüche ausreicht?
  • Was gilt, wenn nicht nur die Versicherten, sondern auch der Versicherer ein Eigeninteresse an der Deckung ihrer Kosten haben (Stichwort direktes Forderungsrecht)?
  • Wie ist mit Interessens- und Verteilkonflikten umzugehen?

Prof. Dr. Pascal Grolimund

12:30 - 13:30 Mittagspause
13:3014:15
Ein Thema – zwei Standpunkte

Mehrfachvermittlung

  • Was ist Mehrfachvermittlung?
  • Was ist aufsichtsrechtlich zulässig?
  • Wann besteht der Anschein der Ungebundenheit?

David Mösch und Noémie Savaria

14:1515:00
Referat

Kollektivversicherung

  • Vorzüge
  • Funktionsweise
  • Herausforderungen

Silvan Bötschi

15:00 - 15:30 Kaffeepause
15:3016:15
Referat

Rechtliche Herausforderungen bei Bancassurance aus Sicht einer Bank

  • Mögliche Rollen der Bank bei Bancassurance
  • Unterschiedliche rechtliche Anforderungen an diese Rollen
  • Praktische Beispiele für die damit verbundenen Herausforderungen

Dr. Fabrice Eckert

16:1516:45

Diskussionsrunde / Q&A

moderiert von Dr. Clemens von Zedtwitz

16:4517:00

Fazit

Dr. Clemens von Zedtwitz

Referierende

Tagungsleitung

Dr. Clemens von Zedtwitz

Dr. iur., LL.M., Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner gbf Rechtsanwälte

Clemens von Zedtwitz führt Prozesse vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten bei Deckungsstreitigkeiten, Regressen sowie bei Auseinandersetzungen über Haftpflichtansprüche jeglicher Art. Zudem berät und vertritt er national und international tätige (Rück-) Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler bei Abstimmungen und in Verfahren mit der Aufsichtsbehörde (FINMA).
Er ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Clemens von Zedtwitz absolvierte ein Rechtsstudium und Doktorat an der Universität St. Gallen (Dissertation ausgezeichnet mit dem „Prix d“Excellence“ der Schweizerischen Gesellschaft für Haftpflicht- und Versicherungsrecht und hält zudem einen Master of Laws, LL.M., University of California, Los Angeles (UCLA). Er ist Lehrbeauftragter an der ETH Zürich (Haftpflicht- und Versicherungsrecht) sowie an der ZHAW (CAS Claims Management und CAS Recht, Regulierung und Risikomanagement).

Alexandra Bösch

Lic. iur., Rechtsanwältin, Partner Badertscher Rechtsanwälte AG

Alexandra Bösch ist Rechtsanwältin und Partnerin in der Wirtschaftskanzlei Badertscher Rechtsanwälte AG in Zürich. Seit 20 Jahren berät sie in- und ausländische Versicherer in allen Fragen des Privatversicherungsrechts und des Versicherungsaufsichtsrechts, inkl. Vermittlerrecht, und unterstützt sie in regulatorischen Verfahren. Die Besonderheiten des Lloyd’s Marktes sind ihr Spezialgebiet. Alexandra Bösch verfügt über fundierte Erfahrung in der Beurteilung und Regulierung komplexer Schadenfälle, vorwiegend im Bereich der Berufs- und Organhaftpflichtversicherung, und führt für Versicherer Deckungsprozesse oder vertritt sie in Schiedsverfahren. Zuvor war Alexandra Bösch rund 10 Jahre bei führenden Schweizer Versicherungsgesellschaften als Haftpflicht-Underwriter und Legal Claims Counsel im internationalen Industrieversicherungsgeschäft tätig.

Silvan Bötschi

MLaw, Rechtsanwalt, Rechtskonsulent, Helvetia Versicherung

Silvan Bötschi ist als Rechtskonsulent bei der Helvetia Versicherung für die rechtliche Betreuung des Geschäftsbereichs „Partnerbusiness & Innovation“ verantwortlich. In diesem Geschäftsbereich bietet die Helvetia Versicherung in der Schweiz und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) unterschiedlichste „Embedded Insurance“-Versicherungsprodukte entlang der Wertschöpfungskette ihrer Partner an.

Silvan Bötschi hält einen Mastertitel der Rechtswissenschaften sowohl der Universität Zürich als auch der Universität Strassburg. Er ist als Rechtsanwalt zugelassen und verfasst eine Dissertation zur zivilrechtlichen Einordnung der Kollektivversicherung.

Dr. Fabrice Eckert

Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M., Anwalt Homburger AG

Fabrice Eckert ist Rechtsanwalt und Associate bei Homburger. Er ist vorwiegend auf dem Gebiet des Versicherungs- und Finanzmarktrechts tätig und berät regelmässig Versicherungsunternehmen und -vermittler sowie andere Finanzinstitute in Bezug auf regulatorische Fragen und vertragsrechtliche Themen. Vor seiner Tätigkeit bei Homburger hat Fabrice Eckert eine Dissertation an der Universität Zürich zum Finanzmarktrecht verfasst und das LL.M. Programm der University of California, Berkeley absolviert.

Dr. Tiffany Ender

Dr. iur., Rechtsanwältin, Counsel Bär & Karrer

Tiffany Ender ist Counsel bei Bär & Karrer. Sie ist vorwiegend in den Bereichen Versicherungs-, Banken- und anderer Finanzmarktgesetze, M&A sowie im allgemeinen Gesellschafts- und Handelsrecht und verwandten Bereichen tätig. Sie berät insbesondere schweizerische und ausländische Versicherungsgesellschaften, Versicherungsvermittler, Banken, Finanzinstitute, FinTech-Unternehmen (wie Anbieter von E-Geld-Dienstleistungen und anderen Zahlungsdienstleistungen) und andere Finanzdienstleister in regulatorischen, vertragsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sowie im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen.

Prof. Dr. Pascal Grolimund

Prof. Dr. iur., LL.M., Advokat, Partner, Kellerhals Carrard

Pascal Grolimund ist ein äusserst renommierter und kluger Prozessanwalt. In seinen Kerngebieten – dem Prozessrecht, dem Versicherungsrecht sowie dem Internationalen Privatrecht – gehört er schweizweit zu den führenden Praktikern und Wissenschaftlern. Zu seinen Tätigkeitsfeldern zählt seit jeher das Vertragswesen. Ein guter Vertrag ist ein erster und wichtiger Schritt zur Streitvermeidung.
Seit 2015 ist er Titularprofessor für schweizerisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht, Zivilprozessrecht, Europarecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Zürich und war zuvor Titularprofessor für internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht an der Universität Basel. Er hat zahlreiche Publikationen verfasst, die Sie unter diesem Link finden können.

Dr. Peter Hsu

Dr. iur., Rechtsanwalt, Partner Bär & Karrer

Peter Hsu ist Partner bei Bär & Karrer seit 2009. Er ist Ansprechpartner für den Bereich Banking, Insurance & Finance und leitet das Versicherungsteam von Bär & Karrer. Peter Hsu ist vorwiegend auf den Gebieten des Versicherungs-, Banken- und weiteren Finanzmarktrechts tätig. Dabei berät er schweizerische und ausländische Versicherungsunternehmen, Banken, Wertpapierhäuser und andere Finanzintermediäre sowie FinTech-Unternehmen, insbesondere bezüglich regulatorischer sowie vertrags- und gesellschaftsrechtlicher Fragen. Weiter berät Peter Hsu Klienten bei M&A-Transaktionen.

Peter Hsu publizierte mehrere Bücher und Aufsätze im Bereich des Versicherungs-, Banken- und Kapitalmarktrechts und hält regelmässig Fachvorträge zu diesen Themen. Er ist Mitherausgeber der Basler Kommentare zum Versicherungsaufsichtsrecht (BSK VAG) und zum Geldwäschereigesetz (BSK GwG).

David Mösch

lic. iur., M.B.L – HSG Recht, Rechtsanwalt und Notar, M.B.L.-HSG, Counsel gbf Rechtsanwälte

David Mösch ist spezialisiert im Versicherungs- und Versicherungsaufsichtsrecht. Als bernischer Notar ist er ausserdem im Privat-, Gesellschaft- und Handelsrecht beurkundend tätig.

Von 2009 bis 2022 arbeitete er in verschiedenen Funktionen in der Versicherungsaufsicht bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, u.a. als Leiter des Rechtsdienstes.

David Mösch war zuvor lange Zeit in verschiedenen Fach- und Führungsfunktionen in der Privatassekuranz tätig. Er hat in Bern studiert (Rechtsanwalt und Notar) und in St. Gallen ein Nachdiplomstudium im europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht absolviert.

Noémie Savaria

lic.iur., LL.M., Leiterin Bewilligungen und Registrierung Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

RA Noémie Savaria ist Spezialistin für Versicherungsaufsichtsrecht mit ausgewiesener Expertise in der Begleitung komplexer Regulierungsprojekte im Finanzmarktrecht. Sie leitet die Gruppe Bewilligungen und Registrierung im Geschäftsbereich Versicherungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und verantwortet dort die Bewilligungen von Versicherungsunternehmen sowie die Registrierung von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern. In dieser Funktion war Noémie Savaria massgeblich an der Einführung der neuen regulatorischen Bestimmungen im Vermittlungsrecht beteiligt.

Dr. Bernhard Stehle

Dr.iur., Rechtsanwalt, Präsident Schweizerische Gesellschaft für Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Lehrbeauftragter, OST – Ostschweizer Fachhochschule, St. Gallen Reichle Stehle

Bernhard Stehle prozessiert und berät vorwiegend in den Gebieten des Vertragsrechts (inklusive Versicherungsver-tragsrecht), Gesellschaftsrechts, Haftpflichtrechts, Erbrechts sowie des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts.
Er ist Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen und der OST – Ostschweizer Fachhochschule, Präsident der Schwei-zerischen Gesellschaft für Haftpflicht- und Versicherungs-recht und Redaktionsmitglied von HAVE/REAS.

Präsenzveranstaltung

Termin / Format

26.02.2026 | 09:00 - 17:00
Versicherungsrecht | Tagungen

Rabatt Info

15% Rabatt auf den regulären Preis bei Anmeldung von mehr als zwei Personen eines Unternehmens. Der Rabatt wird ab der 3. Anmeldung gewährt. Doppelrabattierungen werden nicht gewährt.

für SAV Fachanwältinnen und Fachanwälte Haftpflicht- und Versicherungsrecht Bei persönlicher Teilnahme erwerben Sie 6 Credits für Fachanwälte und Fachanwältinnen SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht.

6 Credits

Akkreditiertes Cicero Bildungsangebot, Sie erhalten 7 Cicero Credits

Location / Anreise

Das Schulthess Forum Versicherungsrecht 2026 findet im Metropol in Zürich statt.

Metropol Zürich
Fraumünsterstrasse 12
8001 Zürich

Tagungsleitung

Dr. Clemens von Zedtwitz führt durch das Programm des Schulthess Forum Versicherungsrecht.

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Medienpartner
iusnet Haftpflicht- und Versicherungsrecht
iusnet Bank- und Kapitalmarktrecht
Kooperationspartner
ASDA Vereinigung der Schweizer Versicherungsfachleute
SVVG | FSAGA
Schweizerische Versicherungsverband SVV
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