Schulthess Forum

Erbrecht 2023

Auswirkungen der Erbrechtsrevision

Erbrecht | Tagungen | Online-Teilnahme | Donnerstag, 23.03.2023

SAVE THE DATE – 19. März 2024

Schulthess Forum Erbrecht 2024

 

Das Schulthess Forum Erbrecht 2023 findet am 19. März 2024 im Park Hyatt Zürich statt. Sobald die Inhalte der Tagung feststehen, informieren wir Sie gerne.

Wir freuen uns, Sie am 19. März 2024 persönlich begrüssen zu dürfen.

 

Ihr Schulthess Forum-Veranstaltungsteam.

Ihr Vorteil

  • Sie bringen sich auf den aktuellen Stand zu Fragen der Herabsetzungseinrede
  • Sie erkennen die wesentlichen Fallstricke bei Widerruf von Testamenten
  • Sie erfahren, was es zu beachten gilt bei privatorischen Klauseln
  • Sie erhalten praktische Hinweise wie mit ausländischen Erbfolgezeugnisse umzugehen ist
  • Sie informieren sich über die Unterschiede zwischen Gesamt- und Miteigentumsverhältnisse bei Liegenschaften in der Erbteilung
  • Sie verstehen die Behandlung von Leibrenten und Nutzniessungen im Steuerrecht
  • Sie sehen den weiteren Reformbedarf des Erbrechts

Zielpublikum

  • Rechtsberatung
  • Steuerberatung und Treuhand
  • Notariat
  • Estate Planning in Banken und Versicherungen, Vermögensverwaltung
  • Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung
  • Verwaltung und Justiz
  • Was bringt die privatorische Klausel (nicht)?
  • Widerruf von Testamenten
  • Herabsetzungsklage versus Herabsetzungseinrede – Auswirkungen auf die Rechtsstellung virtueller Erben
  • Ausländische Erbfolgezeugnisse als Ausweis für Eintragungen im schweizerischen Grundbuch, die Neuauflage der Wegleitung des Bundesamtes für Justiz
  • Erbrechtsrevision – Technischer Teil: Quo vadis?
  • Gesamt- und Miteigentum im Nachlass – eine Übersicht mit besonderem Blick auf die Erbteilung
  • Erbteilung am Willensvollstrecker vorbei?
  • Steuerliche Neuerungen bei Leibrente und Verpfründung: Wird nun alles einfacher und besser?

Detailprogramm öffnen

8:30 - 9:00 Begrüssungskaffee für Präsenzteilnehmende
09:0009:30
Begrüssung durch die Tagesleitung

Dr. Kinga M. Weiss

09:3010:00
Keynote

Was bringt die privatorische Klausel (nicht)?

  • Unter welchen Voraussetzungen ist eine privatorische Klausel gültig?
  • Wo sind die Grenzen?
  • Kommt den privatorischen Klauseln im revidierten Erbrecht eine erhöhte Bedeutung zu?

Dr. Roland Bruhin

10:0010:30
Referat

Widerruf von Testamenten

  • Wie wird ein Testament «richtig» widerrufen?
  • Welche Rolle spielt die Eröffnungsbehörde bei Vorliegen mehrerer Testamente?
  • Welche Vor- und Nachteile hat die Vernichtung älterer Testamente?

Marius Brem

10:30 - 11:00 Kaffeepause
11:0011:45
Referat

Herabsetzungsklage versus Herabsetzungseinrede – Auswirkungen auf die Rechtsstellung virtueller Erben

  • Worin unterscheidet sich der virtuelle Erbe von den übrigen Erben?
  • Worin liegen die Vor- und Nachteile der Herabsetzungsklage eines virtuellen Erben?
  • Worin liegen die Vor- und Nachteile der Herabsetzungseinrede eines virtuellen Erben?

Dr. René Strazzer und Dr. Alexandra Zeiter

11:4512:15
Referat

Ausländische Erbfolgezeugnisse als Ausweis für Eintragungen im schweizerischen Grundbuch, die Neuauflage der Wegleitung des Bundesamtes für Justiz

  • Worum geht es in dieser Wegleitung?
  • Wie ist die Wegleitung aufgebaut?
  • Was hat sich mit der Neuauflage geändert?

Dr. Thomas M. Meyer

12:15 - 13:30 Mittagspause
13:3014:15
Diskussion

Erbrechtsrevision – Technischer Teil: Quo vadis?

Ingrid Iselin und Dr. Kinga M. Weiss

14:1515:00
Referat

Gesamt- und Miteigentum im Nachlass – eine Übersicht mit besonderem Blick auf die Erbteilung

  • Was sind die zentralen Wesensunterschiede zwischen Gesamt- und Miteigentum und welche Rolle spielen diese Unterschiede im Nachlass, insbesondere in der Erbteilung?
  • Umwandlung von Gesamt- in Miteigentum, gibt es steuerrechtliche Folgen, was muss beachtet werden?
  • Fortgesetzte Erbengemeinschaft in Bezug auf Immobilien, eine sinnvolle Alternative?

Sebastian Rieger

15:00 - 15:30 Kaffeepause
15:3016:00
Referat

Erbteilung am Willensvollstrecker vorbei?

  • Was genau sind die Aufgaben des Willensvollstreckers im Zusammenhang mit der Erbteilung?
  • Können sich die Erben im Rahmen der Erbteilung über den Willensvollstrecker hinwegsetzen?
  • Sind die einvernehmliche Erbteilung oder die Vereinbarung einer fortgesetzten Erbengemeinschaft probate Mittel, um das Mandat eines unliebsamen Willensvollstreckers zu beenden?

Andrea Dorjee-Good

16:0016:30
Referat

Steuerliche Neuerungen bei Leibrente und Verpfründung: Wird nun alles einfacher und besser?

  • Wie funktioniert eine Leibrente in der Praxis?
  • Was ändert sich mit der Gesetzesreform?
  • Vorsorge und Nachlassplanung durch Leibrente oder Nutzniessung? Was ist steuerlich zu beachten?

Robert Desax

16:3016:45

Fragerunde und Fazit

Dr. Kinga M. Weiss

16:50 - 18:30 Apéro für Präsenzteilnehmende
Referierende

Tagesleitung

Kinga M. Weiss

Dr. iur. LL.M. Partner, Walder Wyss

Kinga M. Weiss ist vornehmlich für Privatkunden, Banken und Family Offices aus dem In- und Ausland tätig. Sie berät Klienten in Fragen des Erbrechts, einschliesslich des Güterrechts, mit Bezug auf Nachlassplanungen und -abwicklungen sowohl im privaten Bereich als auch im Bereich der Unternehmensnachfolge und vertritt Klienten in komplexen Erbstreitigkeiten. Ihre Tätigkeit umfasst schwergewichtig grenzüberschreitende Fälle. Daneben unterstützt sie Klienten bei Wohnsitzverlegungen, Vermögensstrukturierungen, Trust- und Stiftungsfragen sowie Steuerfragen. Sie publiziert und referiert regelmässig im In- und Ausland. Kinga M. Weiss war Mitglied der Expertenkommission zur Modernisierung des internationalen Erbrechts (6. Kapitel IPRG).

Marius Brem

Marius Brem

lic. iur., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt SAV Erbrecht, Partner Kanzlei Luzernerstrasse Kriens

Marius Brem betreut Klienten in allen Bereichen des Erbrechts unter Einschluss des Ehegüterrechts, Gesellschaftsrechts und Stiftungsrechts als Berater, Prozessanwalt und Notar. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Nachlassplanung, aber auch Nachlassabwicklung im In- und Ausland. Marius Brem unterrichtet als Dozent an der Hochschule Luzern im Notariatskurs das Modul «Ehegüter- und Erbrecht».

Roland Bruhin

Dr. iur. Roland Bruhin

Dr. iur. M.B.L., Fachanwalt SAV Erbrecht, Notar, Partner Bruhin Klass

Roland Bruhin ist Rechtsanwalt/Fachanwalt SAV Erbrecht und Notar in Zug. Er berät, unterstützt und vertritt Privatkunden aus dem In- und Ausland in erbrechtlichen Fragen, schwergewichtig in den Bereichen Nachlassplanung und -abwicklung und begleitet Familien bei der Unternehmensnachfolge. Als Notar errichtet und beurkundet er für seine Klienten öffentliche Testamente und Erbverträge sowie Stiftungen. Er ist Mitglied der Fachkommission Fachanwälte Erbrecht.

Robert Desax

Robert Desax

lic. iur. LL.M., Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte, Partner Walder Wyss

Robert Desax ist Rechtsanwalt und diplomierter Steuerexperte. Er ist auf die Vertretung von Klienten in Steuerverfahren sowie auf die steuerliche Beratung von Privatklienten bei deren Nachlass- oder Vermögensplanung spezialisiert. Er beschäftigt sich regelmässig mit Immobilien-, Schenkungs- und Erbschaftssteuern sowie mit grenzüberschreitenden Aspekten des internationalen Steuerrechts, etwa der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen, der Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer innerhalb internationaler Strukturen, der steuerlichen Behandlung von Trusts und Stiftungen sowie dem Zuzug von Privatpersonen und Unternehmen in die Schweiz. Robert Desax referiert und publiziert regelmässig im Steuerbereich. Er hat an der Universität Freiburg i.Ü. und an der Wirtschaftsuniversität Wien studiert.

Andrea Dorjee-Good

Andrea Dorjee-Good

Trust and Estate Practitioner (TEP), Fachanwältin SAV Erbrecht, Partnerin Schellenberg Wittmer

Andrea Dorjee-Good ist Partnerin bei Schellenberg Wittmer und hauptsächlich im Bereich des Erb- und Stiftungsrechts tätig. Sie berät vornehmlich Privatkunden und Family Offices in allen Bereichen der Nachlassplanung und Nachlassabwicklung, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgen, Testamenten, Erb- und Eheverträge sowie Willensvollstreckungen. Daneben unterstützt sie Klienten in Bezug auf Vermögensstrukturierungen, Trusts und Stiftungen. Sodann vertritt sie regelmässig Klienten in komplexen Trust- und Erbschaftsstreitigkeiten.

Ingrid Iselin

Ingrid Iselin

Fachanwältin SAV Erbrecht, TEP, Partnerin Kellerhals Carrard

Ingrid Iselin zeichnet sich durch ihre weitreichende Erfahrung im Bereich Erbrecht aus, inkl. Streitigkeiten und Nachlassplanung. Sie vertritt ihre schweizerischen und ausländischen Klientinnen und Klienten im Rahmen von internationalen Erbstreitigkeiten – sowohl bei Verhandlungen als auch vor Schweizer Gerichten und Behörden. Ausserdem berät sie schweizerische und ausländische Privatkundinnen und -kunden bei ihrer Nachlassplanung, Unternehmer bei ihrer Unternehmensnachfolge und weitere betroffene Parteien in Erbangelegenheiten (Testamentsvollstrecker, Banken, Family Offices usw.) bei der Verwaltung und Abwicklung komplexer Erbschaften. Ingrid Iselin ist Mitglied des Vorstandes der Contentious Trusts and Estates Group von STEP und war Mitglied der Expertenkommission zur Revision des Erbrechts (1. Teil und Unternehmensnachfolge).

Thomas M. Mayer

Dr. iur. Thomas M. Mayer

Rechtsanwalt Bundesamt für Justiz

Thomas Mayer ist als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachbereich Internationales Privatrecht des Bundesamtes für Justiz tätig. Er ist dort u.a. für internationales Erb- und Trustrecht zuständig. In dieser Funktion war er massgeblich an der Ausarbeitung des Revisionsentwurfs zum 6. Kapitel des IPRG sowie an der Überarbeitung der Wegleitung "Ausländische Erbfolgezeugnisse als Ausweis für Eintragungen im schweizerischen Grundbuch" beteiligt.

Sebastian Rieger

Sebastian Rieger

MLaw, Advokat DUFOUR Advokatur

Sebastian Rieger ist Advokat bei der DUFOUR Advokatur AG in Basel. Seine Tätigkeitsgebiete umfassen die rechtliche Beratung von Privaten und Stiftungen in erb-, arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Fragen, Nachlassplanung, Datenschutz, Vertragsrecht und die Parteivertretung vor Gerichten und Behörden. Er ist Mitglied der Geschäftsstelle von proFonds, Dachverband gemeinnütziger Stiftungen der Schweiz, im Bereich «Recht und Finanzen». Darüber hinaus ist er Vereinsvorstand, Stiftungsrat und Geschäftsführer einer Stiftung sowie Vorstandsmit-glied der Vereinigung junger Stiftungsexperten.

René Strazzer

Dr. iur. René Strazzer

Fachanwalt SAV Erbrecht Strazzer Zeiter Rechtsanwälte

Dr. René Strazzer war im Jahre 2011 einer der Gründungspartner der Kanzlei "Strazzer Zeiter Rechtsanwälte" (vormals "Sticher Strazzer Zeiter Rechtsanwälte"), die sich von Anbeginn an konsequent auf das Erbrecht und die angrenzenden Rechtsgebiete fokussiert hat. Dr. Strazzer publiziert und referiert regelmässig in seinem Fachgebiet Erbrecht. Daneben amtete er von 2011 bis 2021 als Präsident der Fachkommission Fachanwalt SAV Erbrecht des Schweizerischen Anwaltsverbandes. Neben diesem Engagement in der Fachanwaltsausbildung ist er seit 2012 Mitglied des Standesgerichts des Zürcher Anwaltsverbands (ZAV).

Alexandra Zeiter

Dr. iur. Alexandra Zeiter

Lehrbeauftragte an der Universität Zürich Rechtsanwältin, Fachanwältin SAV Erbrecht, Partnerin Strazzer Zeiter Rechtsanwälte

Dr. Alexandra Zeiter war im Jahre 2011 Gründungspartnerin der Kanzlei Strazzer Zeiter Rechtsanwälte. Sie berät ihre Klientinnen und Klienten hauptsächlich in erbrechtlichen Belangen. Neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin publiziert und referiert Frau Zeiter regelmässig, vor allem im Bereich des Erbrechts. Seit 2005 hat sie diverse Lehraufträge an den Universitäten Fribourg, Luzern und Zürich. Während über 10 Jahren war Frau Zeiter Mitglied der Anwaltsprüfungskommission des Kantons Zürich; seit 2021 ist sie Mitglied der Fachkommission Fachanwalt SAV Erbrecht des Schweizerischen Anwaltsverbands. Frau Zeiter ist des Weiteren Vorstandsmitglied des Vereins successio und des Zürcher Juristenvereins und in diversen Stiftungsräten aktiv.

8 SAV-Credits für Fachanwältinnen, Fachanwälte SAV Erbrecht bei Teilnahme an der Gesamtveranstaltung.

Termin / Format

23.03.2023 | 08:30 - 18:30
Erbrecht | Tagungen | Online-Teilnahme

Rabatt Info

15% Rabatt auf den regulären Preis bei Anmeldung von mehr als zwei Personen eines Unternehmens. Der Rabatt wird ab der 3. Anmeldung gewährt. Doppelrabattierungen werden nicht gewährt.

Tagungsleitung

Dr. Kinga M. Weiss führt durch das Programm des Schulthess Forum Erbrecht 2023.

Medienpartner
SJZ Schweizerische Juristen-Zeitung
iusNet Erbrecht
Kooperationspartner
Schweizer Notarenverband
STEP
Swiss Association of Trust Companies (SATC)
Sponsoren
Impressionen
Bild 1
Bild 2
Bild 3
Bild 4
Bild 5
Bild 6
Bild 7
Bild 8
Bild 9
Bild 10
Bild 11
Bild 12
Bild 13
Bild 14
Bild 15
Bild 16
Bild 17
Bild 18
Bild 19
Bild 20