Daniela Salkim

Annahme der Fortführungsfähigkeit und Umstellung auf Liquidationswerte aus Sicht der Revisionsstelle

Die Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit bildet eine zentrale Grundlage der Bilanzierung. Zu Fortführungswerten darf die Gesellschaft nur solange bilanzieren, wie die Fortführung des Unternehmens als ernsthafte Möglichkeit erscheint. Ist die Einstellung der Tätigkeit in den nächsten zwölf Monaten ab Bilanzstichtag beabsichtigt oder sogar nicht abwendbar, so ist eine Bewertung der Aktiven zu Fortführungswerten nicht mehr zulässig. Die Unternehmensleitung muss daher die Bilanzierung von Fortführungs- zu Liquidationswerten wechseln.