Prof. Dr. Martin Eggel

Dritte Etappe der Erbrechtsrevision - Anhaltender Reformbedarf?

Die dritte Etappe der schweizerischen Erbrechtsrevision rückt voraussichtlich jene technischen Mängel des geltenden Rechts in den Fokus, die in der Praxis seit Jahren zu Unsicherheiten führen. Der Vortrag zeigt auf, wie sich solche Schwachstellen systematisch identifizieren lassen und welche Einzelfragen erfahrungsgemäss besonderen Revisionsbedarf aufweisen. Anhand typischer Konstellationen aus dem Herabsetzungs- und Ausgleichungsrecht – Bereichen, die dogmatisch wie prozessual heikle Problemfelder bergen – wird aufgezeigt, welche offenen Punkte der Gesetzgeber adressieren könnte, welche Risiken damit verbunden sind und wie der Praktiker dies in Beratung einbeziehen könnte. Ziel ist es, die anstehenden Änderungen einzuordnen, ihre praktische Tragweite sichtbar zu machen und den Teilnehmenden konkrete Hinweise für den Umgang mit den neuen und fortbestehenden Herausforderungen im Erbrecht zu vermitteln.

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