Andrea Dorjee-Good

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Erbteilung am Willensvollstrecker vorbei?

Der Willensvollstrecker hat die Teilung des Nachlasses vorzubereiten und mit Einverständnis der Erben zu vollziehen. Sein Mandat endet grundsätzlich mit der vollständigen Durchführung der Teilung. Im Rahmen des Referats werden die Aufgaben des Willensvollstreckers im Zusammenhang mit der Erbteilung näher beleuchtet. Ferner wird untersucht, ob und mit welchen Mitteln die Erben den Nachlass auch gegen den Willen und ohne Mitwirkung des Willensvollstreckers teilen und damit sein Mandat beenden können.