Prof. Dr. iur. Andrea Bonomi

IPRG-Revision des Erbrechts

Die Revision von Kapitel 6 IPRG bringt interessante Neuerungen mit sich. Der erweiterte Gestaltungsspielraum, der dem Erblasser durch die Einführung einer einseitigen Prorogation, die Stärkung der Rechtswahl und die Neuregelung des auf Verfügungen von Todes wegen anwendbaren Rechts gewährt wird, fördert die Nachlassplanung und ermöglicht eine bessere Koordination mit der EU-Erbrechtsverordnung. Diesem wichtigen Ziel tragen auch die Änderungen betreffend der subsidiären Zuständigkeit der schweizerischen Behörden und die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in der Schweiz bei.