Dr. iur. Rahel Aina Nedi
Künstliche Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz: arbeits- und datenschutzrechtliche Stolpersteine
KI ist am Arbeitsplatz zunehmend en vogue, ihr Einsatz beginnt bereits im Bewerbungsverfahren. So kann KI Lebensläufe automatisiert analysieren, Noten auswerten etc. Medienberichten zufolge sind in den USA und in Deutschland automatisierte Bewerbungsgespräche mit KI hoch im Kurs. Auch während laufendem Arbeitsverhältnis nimmt der Einsatz von KI zu, People Analytics Softwares bieten gemäss Anbietern die Möglichkeit, Leistung und Potenzial von Mitarbeitern zu analysieren, vorauszusagen und sogar zu steuern. Programme können etwa ermitteln, wie lange ein Arbeitnehmer braucht, um eine E-Mail zu verfassen oder eine Besprechung abzuhalten. Sodann kann KI beim Entlassungsprozess Arbeitgeberinnen bei der Auswahl unterstützen, wenn es darum geht, wer entlassen werden soll.
Im Referat sollen arbeits-und datenschutzrechtlich Problemfelder beim Einsatz von KI beleuchtet werden. Eine Auswahl: Darf die KI anstelle des Menschen entscheiden? Was, wenn die KI Auswahl Frauen diskriminiert? Wie geht die KI mit Personendaten um? Wer haftet für KIs (allenfalls fehlerbehaftete) Entscheide?