Dr. Markus Wolf
Von Irrwegen und Idealen: Nuisance Points bei der Verhandlung von Kreditverträgen
Das Referat adressiert typische «Nuisance Points» bei der Verhandlung von Kreditverträgen, die sich dadurch auszeichnen, dass sie keinen zusätzlichen Nutzen bringen (und zwar für keine Partei), die Parteien Zeit und Geld kosten und mehr Rechtsunsicherheit schaffen als beseitigen. Beispiele sind «it’s market» und ähnliche Argumente, «unless it would not otherwise cause an Event of Default», und «acting reasonably».