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Thomas Gruberski

Dr. iur.

Thomas Gruberski

Rechtsdienst
Dr. iur. Thomas Gruberski, Rechtsanwalt, war von Mai 2011 bis August 2020 und ist seit Januar 2022 in der Abteilung „Rechtsdienst“ des Universitätsspitals Basel (USB) tätig. Davor arbeitete er während drei Jahren beim Bundesamt für Gesundheit, wo er u.a. Mitglied der Arbeitsgruppe war, welche den Entwurf des schweizerischen Humanforschungsgesetzes ausarbeitete. Er ist Mitglied der Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz und (bis August 2020) des Ethikbeirats des USB. Thomas Gruberski promovierte bei Prof. Kurt Seelmann zum Thema „Das Kommerzialisierungsverbot im Bereich der Organspende“ und wirkte u.a. bei der Ausarbeitung eines Kommentars zum schweizerischen Humanforschungsgesetz sowie eines Beitrags über das schweizerische Transplantationsgesetz in einer Publikation zum Gesundheitsrecht mit.

Dr. iur. Thomas Gruberski

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