Prof. Dr. Pascal Grolimund
All Risk = Zero Risk? Was ist unvorhergesehen und plötzlich?
In der All Risk-(Sach-)Versicherung wird das versicherte Ereignis regelmässig als ein Sachschaden definiert, der plötzlich und unvorhergesehen eintritt. Dabei werden die Begriffe «plötzlich» und «unvorhergesehen» regelmässig nicht weiter umschrieben, so dass sich in der Praxis schwierige Subsumptions- und Auslegungsfragen ergeben können. Erinnert sei nur an das Schulbeispiel des vor sich hin rostenden, mit Wasser gefüllten Fasses, dass von der einen auf die andere Sekunde durchbricht.
Der Vorhersehbarkeit und der Allähnlichkeit eines Schadenseintritts als Gegenteil des plötzlichen und unvorhergesehenen Schadenseintritts wird sodann auch durch zahlreiche andere Rechtsinstitute Rechnung getragen, wie etwa durch Obliegenheiten zur Schadenverhütung und Schadenminderung sowie durch unterschiedliche (Allmählichkeits-)Ausschlüsse. Hier stellt sich die Frage, wie diese von der Definition des versicherten Ereignisses abzugrenzen sind.