Andrea Boog
Amnestie- und Kooperationsprogramme auch im Hinblick auf Whistleblowing
Unternehmen sind bei der Aufdeckung von Missständen und der Ermittlung von Fakten in internen Untersuchungen auf die Mitwirkung ihrer Mitarbeitenden angewiesen. Nicht selten, namentlich wenn eigenes Fehlverhalten der Mitarbeitenden nicht ausgeschlossen ist oder ein Whistleblower Vergeltungshandlungen befürchtet, korreliert dabei die Mitwirkungspflicht der Mitarbeitenden mit deren eigenen Interessen. Die Referentin wird mit Ihnen erörtern, ob Amnestie- und Kooperationsprogramme diesen Interessenkonflikt lösen können und welche rechtlichen oder praktischen Überlegungen der Implementierung solcher Programme allenfalls entgegenstehen.