Frédéric Krauskopf
Die Verjährung: Was Sie wissen sollten!
Die Verjährung ist voller Tücken: Dem scheinbar einfachen Art. 46 VVG steht eine differenzierende Rechtsprechung gegenüber, welche bereits die Frage nach dem Beginn der Verjährungsfrist zur Herausforderung macht. Dazu gesellen sich grundlegende Fragen: Für welche Forderungen aus dem Versicherungsvertrag gilt Art. 46 VVG überhaupt? Und: Wann ist der neue Art. 46 VVG anzuwenden, wann der alte? Diese Fragen sind deswegen von entscheidender Bedeutung, weil die Verjährung eine diskrete «Killerin» von Forderungen ist: Ihr Eintritt berechtigt die Schuldnerin, die geschuldete Leistung zu verweigern – dauerhaft.