Joachim Frick
Marktzugang nach Europa
Für den Marktzugang Schweizerischer Versicherungen in die EU und den EWR sowie nach England gibt es gemäss den bestehenden Staatsverträgen praktisch keine Passporting-Rechte, mit Ausnahme der staatsvertraglichen Regelung mit Liechtenstein. Der Weg über Liechtenstein bleibt für Schweizer Versicherungen beschwerlich. Ein künftiges Finanzdienstleistungsabkommen mit Grossbritannien, welches auch für Versicherungen gelten soll, könnte den Weg nach Grossbritannien öffnen, öffnet aber auch Englischen Versicherern den Weg in die Schweiz. Paneuropäische Versicherungslösungen werden bis auf Weiteres nur in engen Grenzen möglich sein. Dennoch stellt sich die Frage, wie der Zugang der Schweizer Versicherer und Rückversicherer zu ausländischen Versicherungsmärkten erleichtert werden könnte.