Sandra Hanhart

Missbrauch mit Online-Bewertungen: Wo liegen die juristischen Schranken und wie lassen sie sich durchsetzen?

Online-Bewertungen sind ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor: Konsumentinnen und Konsumenten beziehen heute Produkte und Dienstleistungen kaum je ohne vorgängig im Internet Bewertungen konsultiert zu haben. Die für jeden offene, meist auch anonym mögliche Meinungsäusserung zu jedem beliebigen Unternehmen in Bewertungen und potenziell weltweite Verbreitung birgt Missbrauchspotential. Anders als für klassische Schweizer Medien greifen die medienrechtlichen Schranken bei internationalen Plattformen und Autoren der Rezensionen vielmals nicht: Gesetzliche Vorkehrungen und Sanktionen aus dem Persönlichkeitsrecht wie Urteilspublikation, Gegendarstellung, Impressumspflicht sind nicht anwendbar oder nicht zielführend, und Plattformen entziehen sich in der Praxis teilweise ihrer fact-checking Verantwortung. Anders als in der EU existiert keine gesetzliche Grundlage für eine privilegierte Haftung von Hostingprovidern und ein Melde- und Abhilfeverfahren, wie gemäss Digital Services Act vorgesehen. In Bezug auf Bewertungen gibt es in der Schweiz – anders als in Deutschland, wo sich der BGH bereits mehrfach mit Bewertungen befasste – bisher kaum einschlägige Rechtsprechung und keinen Bundesgerichtsentscheid.  Das Referat soll einen Überblick über die aktuelle juristische Situation in der Schweiz geben und einen Blick auf die Situation über die Grenze in die EU werfen. Der Workshop soll Praktikerinnen und Praktikern die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch geben im Umgang mit Rachebewertungen, gekauften Gefälligkeitsbewertungen, Bewertungen mit Bots und anderem Missbrauch.