Transparenz auf dem Kunstmarkt
Der Kunstmarkt gilt als einer der letzten weitgehend unregulierten Bereiche des internationalen Handels, was ihn besonders anfällig für Geldwäscherei macht. Die EU-Geldwäscherichtlinie, die Financial Action Task Force und nationale Umsetzungsgesetze adressieren diese Risiken inzwischen explizit, indem sie den Kunsthandel als verpflichteten Sektor einordnen und damit Sorgfaltspflichten, Identitätsprüfungen und Meldepflichten auslösen.
In engem Zusammenhang damit stehen zollrechtliche Fragestellungen, die sich beim grenzüberschreitenden Verkehr von Kunst- und Kulturgütern ergeben. Im Kontext von Import, Export oder auch Transitvorgängen kann die Deklaration von Kunstwerken gezielt manipuliert werden. Eine umfassende neue EU-Verordnung, die am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist, hat die Kontrollen für die Einfuhr von Kulturgütern in die Europäische Union deutlich verschärft.
Ein wesentliches Instrument zur rechtlichen Bewertung solch komplexer Fälle ist die Provenienzforschung: die lückenlose Rekonstruktion der Besitz- und Eigentumsgeschichte eines Kunstwerks. Während sie aus museologischer Perspektive zur Qualitätssicherung von Sammlungen beiträgt, hat sie im rechtlichen Kontext eine zunehmend zentrale Bedeutung zur Identifikation von Raubkunst, illegalem Kulturgut oder Objekten aus kolonialen Kontexten gewonnen.
In der rechtlichen Praxis zeigt sich daher immer häufiger die Notwendigkeit einer integrierten Betrachtung dieser drei Dimensionen. Nur wenn zollrechtliche Konformität, geldwäscherechtliche Sorgfalt und eine verlässliche Provenienzdokumentation zusammengedacht werden, lässt sich ein rechtssicherer und ethisch vertretbarer Kunsthandel gewährleisten.
Die Tagung beleuchtet diese miteinander verstrickten Elemente des Kunsthandels und eröffnet einen interdisziplinären Diskurs. Diskutieren Sie mit und bringen Sie Ihr Wissen zur aktuellen Rechtsprechung auf den neusten Stand.