Der Preis als Wettbewerbsfaktor
Im Kartellrecht ist der Preis ein zentraler Wettbewerbsfaktor. Sei es horizontal im Bereich der Preisabsprachen oder vertikal im Bereich von Vertriebs- und Lizenzvereinbarungen. Mögliche Preisabsprachen betreffen nicht nur klassische Abreden zwischen Wettbewerbern, sondern zunehmend auch digitale und immaterialgüterrechtliche Konstellationen. Die Entwicklungen im Bereich künstlicher Intelligenz werfen neue Fragen auf: Preisalgorithmen, automatisierte Marktbeobachtung und KI-gesteuerte Optimierungssysteme können – gewollt oder ungewollt – kollusive Effekte erzeugen. Auch das Immaterialgüterrecht steht im kartellrechtlichen Fokus. Lizenzverträge, Technologietransfers und Fragen der Nutzung von Schutzrechten können kartellrechtliche Risiken bergen, insbesondere wenn sie den Zugang zu Schlüsseltechnologien beschränken oder Marktverhalten koordinieren.
Nebst der Wettbewerbskommission befasst sich auch der Preisüberwacher mit dem Preis als Wettbewerbsfaktor: Die Preisüberwachung bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Marktmechanismen, staatlicher Regulierung und öffentlichem Interesse und beeinflusst insbesondere Märkte mit begrenztem Wettbewerb. Wie gelingt der Ausgleich zwischen Wettbewerbsfreiheit und dem Schutz der (gefangenen) Kundinnen und Kunden? Welche Rolle spielt die Preisüberwachung in einem Umfeld von steigenden Preisen und wachsender Marktkonzentration? Wie sind die Kompetenzen zwischen Wettbewerbskommission und Preisüberwacher abzugrenzen und einzuordnen?
Am
12. März 2026 haben Sie am
Schulthess Forum Kartellrecht die Gelegenheit, Expertinnen und Experten der Behörden und der anwaltlichen Praxis zu treffen. Nutzen Sie den Nachmittag, um in angenehmer Atmosphäre mit Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch zu kommen und das eigene Netzwerk zu erweitern.